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   BGH, 25.08.1970 - 1 StR 193/70   

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https://dejure.org/1970,4068
BGH, 25.08.1970 - 1 StR 193/70 (https://dejure.org/1970,4068)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1970 - 1 StR 193/70 (https://dejure.org/1970,4068)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1970 - 1 StR 193/70 (https://dejure.org/1970,4068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Zuhälterei - Beanstandung der sich im gesetzlichen Rahmen haltenden Strafzumessung im Revisionsverfahren - Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags - Unzulässige Beschränkung der Verteidigung und Verletzung der Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 193/70
    Der in diesem Zusammenhang von der Revision außerdem erhobene Vorwurf, die Strafkammer habe durch die Ablehnung, die Zeugin H. nochmals zu vernehmen, das Beweismittel nicht ausgeschöpft, vermag ebenfalls die Aufklärungsrüge nicht zu rechtfertigen (BGHSt 4, 125; 17, 351) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].
  • BGH, 07.01.1955 - 5 StR 638/54
    Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 193/70
    Indessen kann im Revisionsverfahren die sich im gesetzlichen Rahmen haltende Strafzumessung nur dann beanstandet werden, wenn der Tatrichter die Grenzen seines pflichtgemäßen Ermessens überschritten hat (BGHSt 7, 86).
  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 193/70
    Diese Beweiserhebung ist nicht zu beanstanden (BGHSt 9, 293 [BGH 07.06.1956 - 3 StR 136/56]; 18, 107) [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62].
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 193/70
    Der in diesem Zusammenhang von der Revision außerdem erhobene Vorwurf, die Strafkammer habe durch die Ablehnung, die Zeugin H. nochmals zu vernehmen, das Beweismittel nicht ausgeschöpft, vermag ebenfalls die Aufklärungsrüge nicht zu rechtfertigen (BGHSt 4, 125; 17, 351) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].
  • BGH, 23.10.1962 - 1 StR 391/62
    Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 193/70
    Diese Beweiserhebung ist nicht zu beanstanden (BGHSt 9, 293 [BGH 07.06.1956 - 3 StR 136/56]; 18, 107) [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62].
  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 193/70
    Diese Beweiserhebung ist nicht zu beanstanden (BGHSt 9, 293 [BGH 07.06.1956 - 3 StR 136/56]; 18, 107) [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62].
  • BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht durch gesonderten

    Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 193/70
    Eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung liegt schon deshalb nicht vor, weil die Ablehnung eines im Rahmen der Schlußausführungen des Verteidigers (oder des Angeklagten) gestellten Hilfsbeweisantrages keiner Entscheidung durch einen besonderen, dem Urteil vorausgehenden Beschluß bedarf; sie kann vielmehr in den Urteilsgründen dargelegt und begründet werden (vgl. u.a. BGHSt 22, 124).
  • VG Köln, 28.10.2021 - 6 K 1043/21
    vgl. dazu auch folgende Beispiele aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung: BVerwG, Urteil vom 22.09.1966 - II C 109.64 -, juris, Rn. 20; BGH, Urteil vom 25.08.1970 - 1 StR 193/70 -, juris, Rn. 3; BFH, Urteil vom 17.09.1970 - IV R 178/67 -, Rn. 9; BAG, Urteil vom 02.06.1982 - 7 AZR 26/80 -, juris, Rn. 21; BSG, Urteil vom 09.08.1962 - 4 RJ 291/60 -, juris, Rn. 33.
  • BGH, 28.07.1977 - 1 StR 130/77

    Verlesung der Aussage eines Zeugen wegen Weigerung zum Erscheinen aus dem Ausland

    Über ihn hat zwar der Tatrichter auch ausdrücklich zu befinden, aber nur im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO, ohne bei einer Ablehnung an die Gründe des § 244 Abs. 3 StPO gebunden zu sein (BGH GA 1958, 305, 306 m. Nachw.; BGH, Urteil vom 25. August 1970 - 1 StR 193/70).
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